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Preise 2016:

       Doppelzimmer (2 Personen) für:

       1 bis 2 Nächte             ab 3 Nächte

           115.- €                              105 .- €           

 

       Einzelzimmer groß:

        1 bis 2 Nächte            ab 3 Nächte

            72.- €                              65.- €

       Einzelzimmer:

        1 bis 2 Näche             ab 3 Nächte

             62.- €                              55.- €

       Mehrbettzimmer für 3 Personen:

        1 bis 2 Nächte             ab 3 Nächte

            150.- €                          ab:  135.- €

  • Beistellbett 25.- €

    Die Übernachtungspreise enthalten den derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz von 7%

    Die angebotenen Raten beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Falle einer gesetzlichen Mehrwertsteuererhöhung behalten wir uns das Recht vor, die angebotenen Preise anzupassen.


Die Preise verstehen sich pro Übernachtung und Zimmer, inklusive Frühstücksbuffet.

Zuzüglich der Kurabgabe, die von der Gemeinde Norddorf erhoben wird, von 2,60 € pro Erwachsener Person und Tag

Teilpension 19€ für das 3 Gänge Menü, es stehen täglich ein Fischgericht und ein Fleischgericht zur Wahl.


 Reiseschutz bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG

https://secure.hmrv.de/ola/initBa.jsp?baid=70&adnr=3144458&locale=de_DE&wt=POPUP

 

Geschäftsbedingungen im Hotel- und Vermietungsgewerbe

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,

sobald das Zimmer oder die gemietete

Wohneinheit (Unterkunftsart) bestellt und

zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen

nicht mehr möglich war – bereitgestellt

worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages

verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung,

gleichgültig, auf welche Dauer der

Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht

anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am

Anreisetag um 17 Uhr.

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung

der Unterkunft dem Gast Schadenersatz

zu leisten.

4. Für Gastaufnahmeverträge gelten die

Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen

Gesetzbuches. Nach § 552 BGB wird

der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung

des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er

aus in seiner Person liegenden Gründen von

der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche

Gründe, die im Lebensbereich des

Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit,

Tod usw., oder solche, die der Gastwirt

bzw. Vermieter nicht zu vertreten hat, wie

z. B. schlechtes Wetter, Abbestellfristen für

gemietete Hotelzimmer, Appartements,

Wohnungen oder andere Unterkünfte,

sieht der Gesetzgeber nicht vor.

5. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten, bei

Nichtinanspruchnahme der vertraglichen

Leistungen das betreffende Zimmer oder

die sonstige Unterkunft nach Möglichkeit

anderweitig zu vermieten.

6. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten,

die ersparten Aufwendungen, wie z. B .

Bettwäsche, abzusetzen. In der Rechtsprechung

haben sich hierfür folgende

Erfahrungssätze als Durchschnittswerte

ergeben:

Übernachtung: 20%

Übernachtung/Frühstück: 20%

Halbpension: 30%

Vollpension: 40%

7. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des

Beherbergungsbetriebes. Gerichtsstand

ist das Amtsgericht Niebüll, bei höheren

Streitigkeiten das Landgericht in Flensburg.

Hinweis:

Wir empfehlen Ihnen eine

Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

 

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